Gut zu wissen

Informationen zu Rauchwarnmeldern

Gemäß § 48, Abs. 4 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 13. März 2014 müssen vorhandene Wohnungen bis zum 31. Dezember 2018 mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden.

Im nachfolgenden haben wir für Sie nochmals alle wichtigen Informationen im Zusammenhang mit den bei Ihnen verbauten Funkrauchwarnmeldern zusammengefasst:

  1. 24-h Servicehotline der Firma techem bei Fragen / Ausfällen und Störungen: 0800 / 200 12 64 (kostenfrei)

  2. Bedienungsanleitung Funk-Rauchwarnmelder der Firma techem (pdf-Datei)

  3. Ursachen und Vorgehen bei Alarm/Signalmeldungen (pdf-Datei)

  4. Internetseite der Firma techem zum o.g. Thema mit weiterführenden Informationen 
  5. Serviceinformationen der Firma techem für Mieter (pdf-Format)

 

 

 

 

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